Neue Löhne in der Überlassung – Mehr Geld für Leiharbeiter – Anstieg um2,50 %

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      Olaf Sobotzke
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      Neuer Tarifabschluss in der Zeitarbeit

      Deutliche Belastung für die Branche, aber Planungssicherheit bis Ende 2019
      Gemeinsam mit der Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) hat die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) nach einem Verhandlungsmarathon von Dienstagmorgen bis in den
      frühen Abend des Mittwochs hinein einen neuen Tarifabschluss für den Entgelttarifvertrag erreicht.
      30.11.2016 BAP, iGZ | Bei den aktuellen Tarifverhandlungen für die Zeitarbeitsbranche
      konnten sich die Arbeitgeberseite, vertreten durch die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit
      (VGZ), und die DGB-Gewerkschaften in der vergangenen Nacht auf einen neuen
      Tarifabschluss einigen. Die VGZ ist die Verhandlungsgemeinschaft der beiden
      Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit, dem Bundesarbeitgeberverband der
      Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen
      (iGZ) unter Leitung der Verhandlungsführer der VGZ Thomas Bäumer (BAP) und Sven
      Kramer (iGZ). Zuvor hatte der Bundesvorstand des DGB im Namen von acht
      Gewerkschaften den Entgelttarifvertrag zum 31. Dezember 2016 gekündigt.
      Die neu tarifierten Entgelterhöhungen – basierend auf den Entgelten der BAP- und iGZTarifwerke
      mit der DGB-Tarifgemeinschaft – steigen zum 1. März 2017, zum 1. April 2018,
      zum 1. April 2019 sowie zum 1. Oktober 2019 – jeweils für die Tarifgebiete Ost und West.
      Der Entgelttarifvertrag umfasst damit eine Laufzeit von 36 Monaten bis zum 31. Dezember
      2019. Vereinbart ist, dass die Angleichung der Entgeltgruppen Ost und West zum 1. April
      2021 erfolgt. Ab diesem Zeitpunkt wird der Geltungsbereich der Entgelttabelle West auf das
      gesamte Bundesgebiet erweitert. Eine detaillierte Auflistung der Entgelte kann der
      angefügten Datei entnommen werden.
      Thomas Bäumer, Vizepräsident des BAP und Verhandlungsführer der VGZ, erklärte:
      „Es waren harte Verhandlungen. Um einen Tarifabschluss herbeizuführen, sind die
      Arbeitgeber bis an die Belastungsgrenze der Unternehmen gegangen. Es ist zu befürchten,
      dass die Abschlüsse – vor allem in den neuen Bundesländern – den Einsatz von
      Zeitarbeitnehmern deutlich erschweren werden. Mit diesem Tarifabschluss wird sich die
      Anzahl der Zeitarbeitnehmer im Osten stark vermehren, die merklich mehr verdienen als die
      Stammbelegschaft. Positiv ist allerdings – wir haben Planungssicherheit bis Ende 2019.“

      „Mit der Ost-West-Angleichung des Tarifvertrages sind wir aus Arbeitgebersicht bis an die
      äußerste Grenze unserer Leistungsfähigkeiten gegangen“, kommentierte Sven Kramer,
      iGZ-Verhandlungsführer im VGZ und kommissarischer Bundesvorsitzender des
      Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen, das Ergebnis der
      Tarifverhandlungen. Die lange Laufzeit bis zum 31. Dezember 2019 gewährleiste
      demgegenüber eine langfristige Planungssicherheit sowohl für die Zeitarbeitsbranche als
      auch deren Kundenunternehmen, begrüßte Kramer den Abschluss.
      Die Tarifparteien haben sich außerdem darauf geeinigt, dem Bundesministerium für Arbeit
      und Soziales (BMAS) vorzuschlagen, die in diesem Tarifabschluss vereinbarten
      Stundenentgelte der Entgeltgruppe 1 West und Ost als Lohnuntergrenze im Sinne des § 3a
      Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in einer Rechtsverordnung verbindlich
      festzusetzen. Die Zweite Verordnung über eine Lohnuntergrenze endet am 31. Dezember
      2016 ohne Nachwirkung.

      Quelle: personaldienstleister.de / BAP

      Pressekontakt
      BAP, Ulrike Heine, 030/ 206098-30
      iGZ, Wolfram Linke, 0251/ 32262-152

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